Allgemeines
- Die folgenden AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgekürzt "AGB") gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde/der Auftraggeber den AGB widerspricht, muss er das innerhalb von 3 Tagen schriftlich erklären. Mündliche Nebenreden oder Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen des Vertrages/der Vereinbarung sind nur schriftlich möglich. Der Vertrag/die Vereinbarung wird von beiden Parteien unterschrieben, jeder erhält eine Kopie in Original oder mindestens in digitaler Form (z.B. PDF-Datei).
- “Lichtbilder” sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten in Onlinegalerie, Daten auf USB-Stick/CD, Fachabzüge, Fotobücher usw.)
II. Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.
- Die von der Fotografin erstellten Lichtbilder sind nur für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden/Auftraggebers bestimmt, sofern es nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Lichtbildern, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung der Fotografin gehen die Nutzungsrechte an den Kunden/Auftraggeber über.
- Sind die Nutzungsrechte (noch) nicht übertragen worden, hat der Kunde/Auftraggeber kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten.
- Bei Verwendung der Lichtbilder im privaten Gebrauch, wie z.B. in Online– und Printmedien, wird die Fotografin als Urherberin der Lichtbilder genannt. Aufgrund des Rechts auf Namensnennung, ist die Fotografin berechtigt, bei Verletzung/Nichteinhaltung einen Schadensersatz zu verlangen.
- Die Roh-Daten/Raw-Dateien verbleiben immer bei der Fotografin. Die Fotografin gibt die Roh-Daten (unbearbeiteten Lichtbilder) nicht heraus.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Erstellung der Lichtbilder der Fotografin wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben.
- Reisekosten (50ct/km), Kosten für Spesen, Requisiten (Kleidung, Schirm, Deko etc.), Miete für Studio oder eine andere Location sind vom Kunden/Auftraggeber zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Erstellt die Fotografin Kostenvoranschläge, sind diese unverbindlich. Treten während des Shootings/während der Erstellung der Lichtbilder Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- Die Zahlung erfolgt binnen 14 Tagen per Rechnung oder Barzahlung.
- Fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung begleicht.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
IV. Haftung
- Die Fotografin haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Verletzungen von Pflichten, die nicht in direktem Zusammenhang mit den wesentlichen Vertragspflichten stehen. Sie haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Daten werden von der Fotografin sorgfältig verwahrt. Sie ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die von ihr aufbewahrten Daten nach drei Jahren nach Beendigung der Dienstleistung/des Auftrages zu vernichten.
- Für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder haftet die Fotografin nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden/Auftraggebers.
V. Erfüllung des Auftrages
- Nach Bildauswahl- und Bildbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie (Scrappbook) für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Kunde/Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder auswählen kann. Die Lichtbilder tragen vorerst ein Wasserzeichen.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder ohne Wasserzeichen durch die Fotografin freigegeben. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Kunden/Auftraggeber zu senden bzw. freizugeben.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden/Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst von Scrappbook. Über folgenden Link https://scrappbook.de/datenschutz gelangst Du zum Datenschutz der Website.
VII. Bildbearbeitung
- Der Kunde/Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
- Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichung der Lichtbilder der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist, z.B. durch die direkte Erwähnung unter einem Instagrambeitrag "Foto von @julia_fischer_fotografie".
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
- Die Arbeiten werden innerhalb von 4 Arbeitswochen ausgeliefert. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Kunden/Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist die Betriebsstätte Jeversche Straße 28, 26382 Wilhelmshaven.
X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.