Familienfotografin Eckernförde Julia Fischer Fotografie Schleswig-Holstein

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

All­ge­meines

  1. Die folgenden AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgekürzt "AGB") gel­ten für alle der Fotografin erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vereinbart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde/der Auftraggeber den AGB wider­spricht, muss er das innerhalb von 3 Tagen schriftlich erklären. Mündliche Nebenreden oder Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen des Vertrages/der Vereinbarung sind nur schriftlich möglich. Der Vertrag/die Vereinbarung wird von beiden Parteien unterschrieben, jeder erhält eine Kopie in Original oder mindestens in digitaler Form (z.B. PDF-Datei).
  2. “Licht­bilder” sind alle von der Fotografin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten in Onlinegalerie, Daten auf USB-Stick/CD, Fach­abzüge, Fotobücher usw.)

II. Urhe­ber­recht

  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer bei der Fotografin.
  2. Die von der Fotografin erstell­ten Licht­bilder sind nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Kunden/Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern es nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Lichtbildern, ist jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  4. Erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung der Fotografin gehen die Nutzungsrechte an den Kunden/Auftraggeber über.
  5. Sind die Nutzungsrechte (noch) nicht übertragen worden, hat der Kunde/Auf­tragge­ber kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu verbreiten.
  6. Bei Ver­wen­dung der Licht­bilder im privaten Gebrauch, wie z.B. in Online– und Print­me­dien, wird die Fotografin als Urherberin der Lichtbilder genannt. Aufgrund des Rechts auf Namensnennung, ist die Fotografin berechtigt, bei Verletzung/Nichteinhaltung einen Schadensersatz zu verlangen.
  7. Die Roh-Daten/Raw-Dateien verbleiben immer bei der Fotografin. Die Fotografin gibt die Roh-Daten (unbearbeiteten Lichtbilder) nicht heraus.

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Erstellung der Lichtbilder der Fotografin wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben.
  2. Reisekosten (50ct/km), Kosten für Spesen, Requisiten (Kleidung, Schirm, Deko etc.), Miete für Studio oder eine andere Location sind vom Kunden/Auftraggeber zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Erstellt die Fotografin Kostenvoranschläge, sind diese unverbindlich. Treten während des Shootings/während der Erstellung der Lichtbilder Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.
  4. Die Zahlung erfolgt binnen 14 Tagen per Rechnung oder Barzahlung.
  5. Fäl­lige Rech­nun­gen sind binnen 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rech­nung begle­icht. 
  6. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum der Fotografin.

IV. Haf­tung

  1. Die Fotografin haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Verletzungen von Pflichten, die nicht in direktem Zusammenhang mit den wesentlichen Vertragspflichten stehen. Sie haftet für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.
  1. Die Daten werden von der Fotografin sorgfältig verwahrt. Sie ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die von ihr aufbewahrten Daten nach drei Jahren nach Beendigung der Dienstleistung/des Auftrages zu vernichten. 
  2. Für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder haftet die Fotografin nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.
  3. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden/Auftraggebers.

V. Erfüllung des Auftrages

  1. Nach Bildauswahl- und Bildbearbeitung stellt der Fotograf dem Auf­tragge­ber eine Online-Galerie (Scrappbook) für 14 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Kunde/Auf­tragge­ber die entsprechen­den Licht­bilder auswählen kann. Die Lichtbilder tragen vorerst ein Wasserzeichen.
  2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder ohne Wasserzeichen durch die Fotografin freigegeben. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Kunden/Auftraggeber zu senden bzw. freizugeben.

VI. Daten­schutz

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Kunden/Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.


Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst von Scrappbook. Über folgenden Link https://scrappbook.de/datenschutz gelangst Du zum Datenschutz der Website.


VII. Bild­bear­beitung

  1. Der Kunde/Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.
  3. Der Kunde/Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Veröffentlichung der Licht­bilder der Fotografin im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urhe­berin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist, z.B. durch die direkte Erwähnung unter einem Instagrambeitrag "Foto von @julia_fischer_fotografie".

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Die Arbeiten werden innerhalb von 4 Arbeitswochen ausgeliefert. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten wer­den von der Fotografin mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Kunden/Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt die Fotografin hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über die Fotografin erwor­ben werden.

    IX. Schlussbestimmungen

    Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist die Betriebsstätte Jeversche Straße 28, 26382 Wilhelmshaven.

    X. Sal­va­torische Klausel

    Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.